Die Pandemie stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Das vorrangige Ziel ist es, durch die aktuellen Maßnahmen, verbunden mit den Hygiene- und Verhaltensregeln, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und uns und andere zu schützen. Am 14. März hatten wir bereits unser Jugendtraining eingestellt. Seit Inkrafttreten der ersten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am 17. März, ist auch unsere Tennisanlage bis zum heutigen Tag gesperrt. Mittlerweile gibt es schon die 5. Verordnung und die 6. Anpassung der Landesverordnung. Laut aktueller Verordnung ist der Betrieb aller öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt. Ob diese Untersagung über den 3. Mai hinaus Bestand hat bzw. ob sie verlängert wird, entscheidet sich in dieser Woche. Bei einer eventuellen Lockerung muss auch mit entsprechenden Auflagen gerechnet werden, die wir als Verein gewährleisten und überwachen müssen.

Damit wir auf den Tag X vorbereitet sind, haben wir als Sofortmaßnahme unser Onlinebuchungssystem der Halle auf unsere Freiplätze erweitert. Eine bisher gewohnte Platzbelegung direkt auf der Tennisanlage wird dann nicht mehr möglich sein. Des Weiteren werden von uns ganz strikte Regeln aufgestellt, die den Vorgaben des Landes und den Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Corona-Virus im Alltag und im Miteinander Folge leisten werden. Falls Sie noch nicht im Buchungssystem registriert sind, können sie dies schon im Vorfeld erledigen

Die Tennisanlage wird erst dann geöffnet, wenn wir der Meinung sind, dass die Erfüllung aller Auflagen gewährleistet ist. Dies könnte sich gegebenenfalls über einen erlaubten Termin hinaus verzögern.

Passen Sie auf sich und andere auf und bleiben sie gesund.
Ihr ETC-Vorstand